Wir beraten seit 50 Jahren unsere Mandanten mit hohem Engagement und Qualität. In steuerlichen und betriebswirtschaftlichen Fragen erarbeiten wir dabei individuelle Lösungen für unsere Mandanten.
Zu unserem Beratungsverständnis gehört, dass wir unsere Kunden nicht nur konzeptionell beraten und unterstützen, sondern Sie auch in der Umsetzung konkreter Maßnahmen vor Ort begleiten. So können sich unsere Kunden auf uns, in wirtschaftlich erfolgreichen und auch in schwierigeren Zeiten, als einen kompetenten Partner verlassen.
Was wir für Sie tun können
Wir beschränken uns nicht auf die Unterstützung bei der Erfüllung steuerlicher Pflichten sondern sehen unsere Aufgabe in der vorausschauenden, ganzheitlichen Steuerberatung.
Lernen Sie uns kennen
Bei uns werden Sie nicht von „Irgendwem“ betreut, sondern um Ihre Probleme kümmert sich stets auch „der Chef“ persönlich. Darüber hinaus legen wir – um unseren Mandanten eine ganzheitliche und kompetente Beratung bieten zu können – Wert auf qualifizierte und motivierte Mitarbeiter, die Ihnen für alle Fragen und Problemlösungen zur Verfügung stehen. Regelmäßige Schulungs- und Fortbildungsmaßnahmen sind bei uns selbstverständlich.
Wer mehr als die Hälfte seines Einkommens an das Finanzamt abführen muss, ist mehr darauf bedacht, Steuern zu sparen, als darauf, Geld zu verdienen.
Die zielorientierte und aktive Ausgestaltung der finanziellen Zukunft jedes einzelnen Mandanten ist unser Anspruch.
„Wer die Pflicht hat Steuern zu zahlen, hat auch das Recht Steuern zu sparen“
Helmut Schmidt
Hier finden Sie uns

EHNI, WAGNER & PARTNER mbB
Steuerberater
Friedrichstr. 25/1
73033 Göppingen
Telefon: 07161 6711-0
Telefax: 07161 6711-67
E-Mail: info@steuerberater-gp.de
EHNI, WAGNER & PARTNER mbB
Steuerberater
Waldstraße 11
73663 Berglen-Steinach
Telefon 07195 9738-0
Telefax 07195 9738-20
E-Mail: info@steuerberater-wn.de
Topinfos
Zur Verfügung gestellt von datev.de.
-
Entfristung der Ergänzung der Konsultationsvereinbarung über die...
Das BMF hat ein Schreiben über die Entfristung der Ergänzung der Konsultationsvereinbarung vom 21.12.2016 über die Durchführung von Schiedsverfahren gemäß Artikel 26 […]
-
Klage gegen Corona-Verordnung aus formalen Gründen erfolgreich
Das OVG Schleswig-Holstein hat eine Klage über die erweiterte Mund-Nasen-Bedeckungspflicht in der Zeit vom 1. bis 30. November 2020 für Grundschülerinnen und […]
-
Effizientere Verfahren in der Luftverkehrsschlichtung: BMJ veröffentlicht...
Das BMJ hat den Entwurf einer Verordnung veröffentlicht, mit der Schlichtungsverfahren für den Luftverkehr effizienter gestaltet werden sollen.
-
Gesetzliche Neuregelungen im April 2025
Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen werden länger gefördert. Die Einkommensgrenzen beim Elterngeld sinken. Die Liste der Berufskrankheiten wurde erweitert. Bei Reisen nach […]
-
Die Sauna ist kein Ort für gesellige Schwätzchen
Das LG Coburg hatte über Schadensersatz wegen Hautverbrennungen eines Saunagängers zu entscheiden (Az. 52 O 439/23).
-
Keine allgemeine Höhenbegrenzung für Hecken im Landesnachbarrecht
Der BGH entschied, dass es im Landesnachbarrecht keine allgemeine, von der konkreten Ausgestaltung im Landesnachbargesetz unabhängige Höhenbegrenzung für Hecken gibt (Az. V ZR 185/23).
Interesse bei uns zu arbeiten?
Aktuell freie Positionen veröffentlichen wir regelmäßig in unseren Stellenangeboten.
Wir freuen uns aber auch über Ihre Initiativbewerbung.