Wir beraten seit 50 Jahren unsere Mandanten mit hohem Engagement und Qualität. In steuerlichen und betriebswirtschaftlichen Fragen erarbeiten wir dabei individuelle Lösungen für unsere Mandanten.
Zu unserem Beratungsverständnis gehört, dass wir unsere Kunden nicht nur konzeptionell beraten und unterstützen, sondern Sie auch in der Umsetzung konkreter Maßnahmen vor Ort begleiten. So können sich unsere Kunden auf uns, in wirtschaftlich erfolgreichen und auch in schwierigeren Zeiten, als einen kompetenten Partner verlassen.
Was wir für Sie tun können
Wir beschränken uns nicht auf die Unterstützung bei der Erfüllung steuerlicher Pflichten sondern sehen unsere Aufgabe in der vorausschauenden, ganzheitlichen Steuerberatung.
Lernen Sie uns kennen
Bei uns werden Sie nicht von „Irgendwem“ betreut, sondern um Ihre Probleme kümmert sich stets auch „der Chef“ persönlich. Darüber hinaus legen wir – um unseren Mandanten eine ganzheitliche und kompetente Beratung bieten zu können – Wert auf qualifizierte und motivierte Mitarbeiter, die Ihnen für alle Fragen und Problemlösungen zur Verfügung stehen. Regelmäßige Schulungs- und Fortbildungsmaßnahmen sind bei uns selbstverständlich.
Wer mehr als die Hälfte seines Einkommens an das Finanzamt abführen muss, ist mehr darauf bedacht, Steuern zu sparen, als darauf, Geld zu verdienen.
Die zielorientierte und aktive Ausgestaltung der finanziellen Zukunft jedes einzelnen Mandanten ist unser Anspruch.
„Wer die Pflicht hat Steuern zu zahlen, hat auch das Recht Steuern zu sparen“
Helmut Schmidt
Hier finden Sie uns

EHNI, WAGNER & PARTNER mbB
Steuerberater
Friedrichstr. 25/1
73033 Göppingen
Telefon: 07161 6711-0
Telefax: 07161 6711-67
E-Mail: info@steuerberater-gp.de
EHNI, WAGNER & PARTNER mbB
Steuerberater
Waldstraße 11
73663 Berglen-Steinach
Telefon 07195 9738-0
Telefax 07195 9738-20
E-Mail: info@steuerberater-wn.de
Topinfos
Zur Verfügung gestellt von datev.de.
-
Einzelfragen zur Datenübermittlung nach Maßgabe des § 45b und des § 45c EStG
Das BMF erörtert in einem neu gefassten Schreiben Einzelfragen zur Datenübermittlung nach Maßgabe des § 45b und § 45c EStG (Az. IV C 1 - S 2410/00024/008/047).
-
Erstmalige Verwendung der neugefassten Muster für Vollmachten zur Vertretung...
Das BMF teilt mit, dass solange die automationstechnische Anpassung der amtlich vorgeschriebenen Datensätze zur Übermittlung der Vollmachtdaten an die Landesfinanzbehörden nach § […]
-
Deutsche Wirtschaft vor großen Herausforderungen
Die Bundesregierung hat mit der Frühjahrsprojektion ihre Wachstumsprognose auf 0,0 Prozent des BIP gesenkt.
-
Entwurf einer Verordnung zur Bestimmung der erforderlichen Angaben und der Form...
Diese Verordnung bestimmt die zu übermittelnden Daten, die zur Erfüllung der Meldepflicht nach § 43 Absatz 1 und § 44 GwG erforderlich sind. Das BMF hat einen Entwurf […]
-
Anonymes Hinweisgebersystem der niedersächsischen Steuerverwaltung geht online...
Das FinMin Niedersachsen weist darauf hin, dass Bürger in Niedersachsen seit 22.04.2025 Steuerdelikte über ein anonymes Hinweisgebersystem anzeigen können.
-
Krankenhaustransformationsfonds-Verordnung (KHTFV) – Veröffentlichung im...
Die WPK begrüßt ausdrücklich, dass der Bundesrat die Forderung der WPK aufgegriffen und den Wortlaut des § 4 Abs. 2 Nr. 7 KHTFV gegenüber dem ursprünglichen Entwurf […]
Interesse bei uns zu arbeiten?
Aktuell freie Positionen veröffentlichen wir regelmäßig in unseren Stellenangeboten.
Wir freuen uns aber auch über Ihre Initiativbewerbung.