Wir beraten seit 50 Jahren unsere Mandanten mit hohem Engagement und Qualität. In steuerlichen und betriebswirtschaftlichen Fragen erarbeiten wir dabei individuelle Lösungen für unsere Mandanten.
Zu unserem Beratungsverständnis gehört, dass wir unsere Kunden nicht nur konzeptionell beraten und unterstützen, sondern Sie auch in der Umsetzung konkreter Maßnahmen vor Ort begleiten. So können sich unsere Kunden auf uns, in wirtschaftlich erfolgreichen und auch in schwierigeren Zeiten, als einen kompetenten Partner verlassen.
Was wir für Sie tun können
Wir beschränken uns nicht auf die Unterstützung bei der Erfüllung steuerlicher Pflichten sondern sehen unsere Aufgabe in der vorausschauenden, ganzheitlichen Steuerberatung.
Lernen Sie uns kennen
Bei uns werden Sie nicht von „Irgendwem“ betreut, sondern um Ihre Probleme kümmert sich stets auch „der Chef“ persönlich. Darüber hinaus legen wir – um unseren Mandanten eine ganzheitliche und kompetente Beratung bieten zu können – Wert auf qualifizierte und motivierte Mitarbeiter, die Ihnen für alle Fragen und Problemlösungen zur Verfügung stehen. Regelmäßige Schulungs- und Fortbildungsmaßnahmen sind bei uns selbstverständlich.
Wer mehr als die Hälfte seines Einkommens an das Finanzamt abführen muss, ist mehr darauf bedacht, Steuern zu sparen, als darauf, Geld zu verdienen.
Die zielorientierte und aktive Ausgestaltung der finanziellen Zukunft jedes einzelnen Mandanten ist unser Anspruch.
„Wer die Pflicht hat Steuern zu zahlen, hat auch das Recht Steuern zu sparen“
Helmut Schmidt
Hier finden Sie uns
EHNI, WAGNER & PARTNER mbB
Steuerberater
Friedrichstr. 25/1
73033 Göppingen
Telefon: 07161 6711-0
Telefax: 07161 6711-67
E-Mail: info@steuerberater-gp.de
EHNI, WAGNER & PARTNER mbB
Steuerberater
Waldstraße 11
73663 Berglen-Steinach
Telefon 07195 9738-0
Telefax 07195 9738-20
E-Mail: info@steuerberater-wn.de
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Das Niedersächsische Finanzgericht hatte sich bei seiner Entscheidung erstmals mit der Frage der Anwendbarkeit und Auslegung der mit dem Corona-Steuerhilfegesetz vom 19.06.2020 eingeführten […]
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Der BFH hat zur finanziellen Eingliederung einer Personengesellschaft als Organgesellschaft in den umsatzsteuerlichen Organkreis, wenn bei der Personengesellschaft nicht alle Gesellschafter der […]
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